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Allgemeine Bestimmungen zum Reisebonus

Betreiber des Reiseservice mit Reisebonus ist die Urlaubsplus GmbH mit Sitz in Neufahrn („Urlaubsplus“). Urlaubsplus ist damit Ihr touristischer Dienstleister für den Reiseservice von VR-ReiseVorteil und vermittelt Ihnen Reisen und sonstige Reiseleistungen zahlreicher Reiseveranstalter und anderer touristischer Unternehmen. Als Partner von VR-ReiseVorteil kann Urlaubsplus Ihnen einen Anteil Ihres Reisepreises als sogenannten Reisebonus gewähren. Der Reisebonus ist abhängig von den nachfolgenden Bestimmungen:

1. Teilnahme
Um einen Reisebonus zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen bei Buchung Ihrer Pauschalreise oder Einzelreiseleistung erfüllen:
– Sie müssen teilnahmeberechtigt sein (sehen Sie dazu Ziffer 1.1)
– Sie müssen sich registriert haben (sehen Sie dazu Ziffer 1.2)
– Sie müssen den richtigen Buchungsweg eingehalten haben (sehen Sie dazu Ziffer 1.3)

1.1 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Sie, wenn Sie Mitglied einer VR-Bank sind.

1.2 Registrierung
Möchten Sie online buchen, richten Sie sich bitte zuvor Ihren persönlichen Kundenaccount bei uns ein. Nutzen Sie einfach die hierfür vorgesehene Funktion „Hier registrieren“, die Sie nach Anklicken des Symbols „Login“ finden. Nach Ausfüllen und Absenden des Registrierungsformulars erhalten Sie eine E-Mail zur Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse. Sollten Sie diese Mail nach 5 Minuten noch nicht erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Filter. Folgen Sie der Verlinkung in der Mail zur Vergabe Ihres Kundenpassworts. Anschließend können Sie in Ihrem Account noch Ihre Bankverbindung für die Bonusüberweisung hinterlegen und weitere Accountfunktionen nutzen.
Sollten Sie sich für eine telefonische Buchung ohne vorherige Registrierung bei uns entscheiden, erhalten Sie von uns nach Festbuchung eine E-Mail mit einem Link zur Einrichtung Ihres Kundenzugangs. Folgen Sie diesem Link zur Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse und fahren Sie dann wie vorstehend beschrieben fort.

1.3 Buchungsweg
Um einen Reisebonus zu erhalten, müssen Sie Ihre Buchung entweder online über unsere Webseite, per E-Mail über buchung@urlaubsplus.de oder telefonisch über unseren Reiseservice getätigt haben. Für Direktbuchungen beim Reiseveranstalter oder anderen touristischen Unternehmen, insbesondere sogenannte „on-board“-Buchungen bei Kreuzfahrtveranstaltern, sowie Buchungen bei anderen Reisebüros wird Ihnen kein Reisebonus gewährt.

2. Reisebonus

2.1 Höhe des Reisebonus
Als Mitglied einer VR-Bank erhalten Sie einen Reisebonus in Höhe von 4 Prozent Ihrer gebuchten Reise.

2.2 Bonusfähiger Reisepreis
Sie erhalten den Reisebonus auf den Reisepreis Ihrer Reisebuchung abzüglich folgender nicht bonusfähiger Bestandteile des Reisepreises:
– An- und Abreisepakete (Flüge), Landausflüge, Hafengebühren und Getränkepakete bei Kreuzfahrten (näheres dazu unter Ziffer 2.4)
– Steuern oder Zuschläge, wie z.B. auf die Luftverkehrssteuer oder auf Treibstoff- und Kerosinzuschläge
– Lokale Tourismusabgaben und Resortgebühren
– Sitzplatzreservierungen
– persönliche Ausgaben (Pay-TV, Minibar, etc.).
– Umbuchungs- und Stornogebühren
– Flextarifgebühren
– Versicherungen

KEINEN Reisebonus erhalten Sie auf
– Nur-Flüge (Linie oder Charter)
– stornierte Buchungen oder nicht angetretene Reisen
– einzeln gebuchte Bahnfahrkarten und Fähren
– Buchungen, die nicht über unseren Reiseservice (telefonisch, online über unsere Webseite bzw. über unseren direkten Link auf unsere Partnerwebseiten) erfolgt sind
– Direktbuchungen bei Reiseveranstaltern und anderen touristischen Unternehmen, insbesondere sogenannte „on-board“-Buchungen bei Kreuzfahrtveranstaltern.
– Reisen, bei denen von dem jeweiligen Reiseveranstalter bzw. touristischen Unternehmen für Ihre Buchung keine Vergütung erhalten (z-B. bei Insolvenz des gebuchten Unternehmens).

2.3 Sonderregelung für Reisebonus auf Flüge
entfällt

2.4 Sonderregelung für Reisebonus auf Kreuzfahrten
Bei Kreuzfahrtbuchungen (mit oder ohne Anreise) ist nur der reine Kabinenpreis bonusfähig. Dies bedeutet, dass ein mitgebuchtes An- und Abreisepaket nicht bonusfähig ist und vom Gesamtreisepreis abgezogen wird. Ebenso sind gebuchte Ausflugs- und Getränkepakete, sowie Vor- und Nachprogramme bei Kreuzfahrtbuchungen nicht bonusfähig und werden ebenfalls vom Gesamtreisepreis abgezogen.

2.5 Sonderregelung für Booking-Buchungen
Sofern Sie ohne vorherige Registrierung bei uns Ihre Hotelbuchung(en) über unsere Weiterleitung zu Booking.com getätigt haben, richten Sie sich bitte wie unter Punkt 1.2 beschrieben zu einem späteren Zeitpunkt einen Kundenaccount ein. Haben Sie bereits einen Account und waren vor Weiterleitung zu Booking.com lediglich nicht in diesen eingeloggt, dann loggen Sie sich nun ein. In Ihrem Account finden Sie unter „Meine Reisen“ einen Button, mit dem Sie sich Booking-Buchungen unter Angabe Ihrer Buchungsnummer und des Reisedatums selbst zuordnen können. Diese Möglichkeit steht Ihnen ab 24 Stunden nach Ihrer Buchung zur Verfügung.
Mietwagen- und Flugreisen, die über booking.com gebucht werden, sind nicht bonusfähig.

3. Allgemeine Auszahlungsregelung
Sofern Sie Ihre Bankverbindung in Ihrem persönlichen Account hinterlegt haben und die unter Ziffer 1 ff. erforderlichen Teilnahmeanforderungen erfüllen, wird Ihnen Ihr Reisebonus auf Ihr hinterlegtes Bankkonto von uns überwiesen.

4. Auszahlungszeitpunkt

4.1 Allgemeiner Auszahlungszeitpunkt
Die Auszahlung Ihres Reisebonus erfolgt in der Regel 6 – 8 Wochen nach Abreise.

4.2 Sonderregelung für Booking-Buchungen:
Bei Hotelbuchungen über unsere Weiterleitung zu Booking.com erfolgt die Bonuszahlung circa 2 – 3 Monate nach Reiseende. Bitte sehen Sie von Bonusrückfragen vor diesem Zeitpunkt ab.
Mietwagen- und Flugreisen, die über booking.com gebucht werden, sind nicht bonusfähig.

5. Bestpreisgarantie

5.1. Anwendbare Reisearten
Wir gewähren Ihren für folgende Reisearten eine Bestpreisgarantie: klassische Pauschalreisen von Reiseveranstaltern (ohne reine online-Reiseveranstalter), Rundreisen und Studienreisen. Die Bestpreisgarantie gilt nicht
– für gebuchte einzelne Reiseleistungen wie z.B. Nur-Hotel, Nur-Flug oder Mietwagen
– für sogenannte Vario – Tarife, bei denen endgültige die Leistungsbestimmung dem Veranstalter überlassen wird
– für Reisen, die ein anderes Reisebüro auf eigenes Risiko veranstaltet, auch wenn diese im Namen eines Reiseveranstalters verkauft werden.
– für Last-Minute Buchungen , d.h. Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Abreise.

5.2. Inhalt der Bestpreisgarantie
Sollte eine über Urlaubsplus gebuchte Pauschalreise am Tag der Buchung bei identischer Leistung und gleichem Reiseveranstalter über ein anderes Reisebüro günstiger zu finden sein, erhalten Sie von Urlaubsplus den Differenzbetrag zurückerstattet. Identische Leistung bedeutet, dass Veranstalter, Reisezeitraum, Flugnummer, Flugzeiten, Aufenthaltsdauer, Hotel, Zimmertyp, Ratentyp und Verpflegung des günstigeren Angebots identisch mit der ursprünglichen Buchung sind sowie alle Steuern und Gebühren enthalten sein müssen.
Preisänderungen des Reiseveranstalters nach Ihrer Buchung oder gewährte Preisrabatte durch das andere Reisebüro bleiben von der Preisgarantie ausgeschlossen.

6. Anrechnung von Gutscheinen
Sollten Sie über Gutscheine für Ihre Reisebuchung verfügen, beachten Sie bitte, dass die Gutscheine nicht direkt auf den Reisepreis angerechnet werden können. Sie erhalten den Gutscheinwert maximal in der Höhe des Reisepreises ausbezahlt, wenn Sie über eine gültige Gutscheinnummer verfügen. Die Auszahlungsbedingungen sind dem jeweiligen Gutschein zu entnehmen.
Gutscheine sind nicht übertragbar und können nicht ohne Reisebuchung über uns ausbezahlt werden.

7. Änderung der Bedingungen
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, der Boni oder sonstiger beschriebener Abläufe für den Reisebonus vorzunehmen, sofern Sie hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt werden. Schadensersatzansprüche gegen uns wegen gesetzesbedingter Änderungen sind ausgeschlossen.

8. Recht, Gerichtstand
Es gilt deutsches Recht. Ist der Teilnehmer Verbraucher mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands, aber innerhalb des EWR, so kann er Ansprüche nach seiner Wahl sowohl in Neufahrn als auch bei einem zuständigen Gericht in dem Staat, in dem er seinen Wohnsitz hat, geltend machen. Darüber hinaus kann ein Teilnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an jedem weiteren Ort, an dem eine gesetzliche Zuständigkeit besteht, gerichtlich in Anspruch genommen werden. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können die Teilnahme an einem solchen Verfahren auch nicht anbieten.